Weiterbildendes Studium ohne Erststudium? Möglich!
An einem weiterbildenden i.d.R. kostenpflichtigen Studium, das meist in berufsbegleitender Form oder als Fernstudium und mit Masterabschluss angeboten wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch teilnehmen, wenn Sie noch keinen ersten akademischen Abschluss erworben haben.
Welche Vorraussetzungen sind für ein weiterbildendes Studium ohne Erststudium nötig?
- Sie müssen über eine Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 65 Abs. 1 oder 2 des rheinland-pfälzischen Hochschulgesetzes verfügen sowie
- eine mindestens dreijährige einschlägige Berufstätigkeit absolviert haben und
- eine Eignungsprüfung der Hochschule bestanden haben, durch die die Gleichwertigkeit der beruflichen Qualifikation mit der eines abgeschlossenen grundständigen Studiums festgestellt wird.
Verfügen Sie also entweder über
- eine Hochschul- oder Fachhochschulreife,
- einen Meisterabschluss bzw. einem diesen äquivalenten Abschluss oder
- eine qualifizierte Berufsausbildung mit anschließender beruflicher bzw. dieser vergleichbaren Tätigkeit
und können danach eine mindestens dreijährige einschlägige Berufstätigkeit nachweisen, so sind Sie in der Regel berechtigt, an einer von der Hochschule durchgeführten Eignungsprüfung teilzunehmen. Eine einschlägige berufliche Tätigkeit liegt vor, wenn ein hinreichender inhaltlicher Zusammenhang der nachgewiesenen Tätigkeit mit dem Studiengang besteht. Nach Bestehen der Eignungsprüfung werden Sie zum Bewerbungsverfahren Ihres gewünschten weiterbildenden Studiengang zugelassen.
Mehr zu weiterbildenden Studienangeboten an Hochschulen in Rheinland-Pfalz finden Sie hier.