Musik - Orgelliteraturspiel
Steckbrief
Abschluss:
Master of Music
Zulassungsmodus:
Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
Regelstudienzeit:
4
Studienformen:
Vollzeitstudium
Studienort, Standort:
Mainz
Studienbeginn:
Sommer- und Wintersemester
Studieren ohne Abitur möglich:
Nein
Studienfeld(er):
Instrumentalmusik; Kirchenmusik
Weitere Basisinformationen
Akkreditierung:
Nein
Hauptunterrichtssprache:
Deutsch
Anmerkung zum Studiengang:
Die Bewerbung erfolgt über das Studierendensekretariat der Universität Mainz; die Anmeldung zur Eignungsprüfung über die Hochschule für Musik.
Wenn das Bachelor-Abschlusszeugnis bis Bewerbungsschluss nicht vorliegt, aber mind. 135 Leistungspunkte nachweisbar sind: Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen und bislang erreichte Durchschnittsnote einreichen. (Bescheinigung von der zuständigen Hochschule, Original oder beglaubigte Kopie). Nach der Einschreibung muss das Abschlusszeugnis nachgereicht werden.
Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).
Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
Zulassungsmodus:
Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
Abschluss erstes Hochschulstudium:
Bachelor/Bakkalaureus
(auch andere Abschlüsse, sofern sie als gleichwertig anerkannt sind)
Für diesen Studiengang sollten Sie Ihren ersten Hochschulabschluss in einem Studiengang der folgenden Fächergruppen bzw. Studienbereiche erworben haben:
Studienbereich: Musik
Internetseite_Zugang:
Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen:
Bachelorabschluss im Fach Kirchenmusik, Orgel oder Orgelliteraturspiel oder Studienabschluss an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland, zu dem kein wesentlicher Unterschied besteht.
Bestehen der Eignungsprüfung (siehe hier klicken
Bei Studienbewerberinnen oder Studienbewerbern, die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, ist der Nachweis hinreichender deutscher Sprachkenntnisse (vergleichbar Niveau A1-GERR) zu erbringen. Dieser Nachweis erfolgt entweder durch Vorlage entsprechender Prüfungszeugnisse oder durch ein Gespräch mit der Prüfungskommission im Rahmen der Eignungsprüfung. Wird dieser Nachweis nicht spätestens bei Studienbeginn erbracht, erlischt die Zulassung.
Studieren ohne Abitur: Zugangsbedingungen und Kontakt
Studieren ohne Abitur möglich:
Nein
Zugangsbedingung(en):
Es gibt keine Zulassungsbedingungen
Vorbereitende Kursangebote:
Nein
Berufliche Qualifikation
Meisterprüfung oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung:
Nein
Mehrjährige Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung in einem Berufsfeld mit fachlicher Nähe zum Studienfach:
Nein
Mehrjährige Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung in einem Berufsfeld ohne fachliche Nähe zum Studienfach:
Nein
Fristen und Termine
Studiengangspezifische Fristen und Termine:
Wintersemester
Vorlesungszeit:
27.10.2025-14.02.2026
Studienanfänger:
01.04.2025-01.09.2025
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.05. des jeweiligen Jahres. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.05. des jeweiligen Jahres. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
Höhere Fachsemester:
01.04.2025-01.09.2025
Bewerbungsfrist EU-Ausländer:
01.04.2025-01.09.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (hier klicken anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (hier klicken anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Bewerbungsfrist Nicht-EU-Ausländer:
01.04.2025-01.09.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (hier klicken anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (hier klicken anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Anmeldefrist für die Eignungsprüfung:
01.02.2026-01.04.2026
Weitere Infos unter hier klicken
Weitere Infos unter hier klicken
Studienfelder, Schwerpunkte
Studienfeld(er):
Instrumentalmusik; Kirchenmusik
Schwerpunkte:
Orgelimprovisation, Orgelliteraturspiel
Kontakt / Ansprechperson
Bezeichnung Kontaktstelle:
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Hochschule für Musik
Ansprechperson:
Univ.-Prof. Gerhard Gnann
Hausanschrift:
Jakob-Welder-Weg 28, 55099 Mainz
Telefon:
49 6131 / 39-28007
Fax:
49 6131 / 39-28005
E-Mail:
studienbuero-hfm@uni-mainz.de
Website zum Studiengang:
Hausanschrift:
Forum universitatis 1, 55128 Mainz
Postanschrift:
55099 Mainz
Telefon:
06131 39-22122
E-Mail:
zsb@uni-mainz.de
Fax:
06131 39-25004
Internetseite:
Studienberatung:
Leiterin
Frau Beate Lipps
Telefon: 06131 39-22122
Fax: 06131 39-25004
E-Mail: zsb@uni-mainz.de
Internet: www.studium.uni-mainz.de/zsb