Meister-oder aquivalente Abschlüsse

So hilft Ihnen der Meister- oder ein aquivalenter Abschluss zur Hochschulzugangsberechtigung

 

Haben Sie eine berufliche Weiterqualifikation durch eine Meisterprüfung oder durch eine vergleichbare Prüfung abgeschlossen, so verfügen Sie über die unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung für das Studium aller Fächer an den rheinland-pfälzischen Hochschulen, unabhängig von der Note und ohne eine berufliche Tätigkeit im Anschluss an die abgelegte Meister- oder äquivalente Prüfung.

Die Prüfung Ihrer Zugangsvoraussetzungen nimmt die jeweilige Hochschule im Einzelfall vor.




Meisteraquivalente Abschlüsse

 

Welche Fortbildungsabschlüsse dem Meisterabschluss äquivalent sind, ist hier für Sie aufbereitet. Gemäß § 4 der Landesverordnung über die unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung beruflich qualifzierter Personen können Sie eine vergleichbare Prüfung nachweisen, wenn Sie über eine der folgenden Qualifikationen verfügen:

  1. Einen Fortbildungsabschluss nach § 53 oder § 54 des Berufsbildungsgesetzes oder § 42 oder § 42 a der Handwerksordnung, der auf einem mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassenden Lehrgang beruht.
  2. Einer vergleichbaren Qualifikation im Sinne des Seemannsgesetzes vom 26.Juli 1957 (BGBl. II S. 713) in der jeweils geltenden Fassung.
  3. Einem Abschluss einer Fachschule entsprechend der Rahmenvereinbarung über Fachschulen der Kultusministerkonferenz vom 7. November 2002 in der jeweils geltenden Fassung oder entsprechend weitergehender landesrechtlicher Regelungen.
  4. Einem Abschluss auf der Grundlage landesrechtlicher Weiterbildungsregelungen für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe (siehe Anlage 1 zur Landesverordnung zur Durchführung des Landesgesetzes über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen (GFBWBGDVO).
  5. Einem sonstigen Fortbildungsabschluss, der nach einem Lehrgang mit einem Umfang von mindestens 400 Unterrichtsstunden abgelegt werden kann und als Voraussetzung eine abgeschlossene Berufsausbildung erfordert.


Eine nicht abschließende Liste zu den in Rheinland-Pfalz als meisteräquivalent anerkannten Fortbildungsabschlüssen finden Sie hier.

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei den Beratungsstellen der rheinland-pfälzischen Hochschulen.