Wie finanziere ich ein Studium?
Neben der Finanzierung des Studiums durch die Eltern gibt es eine Vielzahl weiterer Möglichkeiten, sodass auch Studieninteressierten, die ggf. nicht auf die elterliche Unterstützung zurückgreifen können, ein Zugang zum Studium ermöglicht wird.
Ein Hauptbestandteil der Finanzierung ist für viele Studierende das BAföG. Die „Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz“ ist eine günstige Form der Studienfinanzierung. Wird Ihnen BAföG gewährt, müssen Sie, wenn Sie Ihr Studium in der Regelstudienzeit absolvieren, die Hälfte des Betrages, den Sie während Ihres Studiums erhalten, nicht zurückzahlen. Die andere Hälfte zahlen Sie nach Studienabschluss zinslos zurück. Für Studierende, die ihr Studium nach März 2001 begonnen haben, beträgt die zurückzuzahlende Darlehenssumme höchstens 10.000 €. Die BAföG-Förderungshöchstdauer entspricht der Regelstudienzeit des Studienfachs. Eine darüber hinausgehende Hilfe zum Studienabschluss ist möglich. In welchen Raten Sie das Darlehen abzahlen, hängt von Ihrem Einkommen nach dem Studium ab.
Ihr BAföG-Anspruch hängt von Ihrer bzw. der finanziellen Situation Ihrer Eltern ab und wird nach Antragstellung und Darlegung der finanziellen Verhältnisse geprüft. Grundsätzlich sind Eltern gesetzlich verpflichtet, den Unterhalt für eine angemessene Ausbildung zu leisten (§ 1610 Abs. 2 BGB). Das gilt auch für ein Studium Volljähriger. Über genau Zahlen können Sie sich in der „Düsseldorfer Tabelle“ – eine Unterhaltstabelle der Familiengerichte – informieren. Falls die Eltern nicht in der Lage sind, den Ausbildungsunterhalt ihrer Kinder zu finanzieren, greift der Staat den Familien einkommensabhängig mit BAföG-Förderungsbeträgen unter die Arme.
BAföG unabhängig vom Einkommen der Eltern wird gewährt,
- wenn die/ der Studierende nach dem 18. Lebensjahr 5 Jahre erwerbstätig war oder
- wenn die/ der Studierende nach 3-jähriger Berufsausbildung weitere 3 Jahre erwerbstätig war (bei kürzerer Lehre entsprechend längere Erwerbstätigkeit).
- Für den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife auf dem zweiten Bildungsweg;
- Wenn du bei Beginn des Ausbildungsabschnitts über 30 Jahre alt bist und weitere Bedingungen erfüllt sind.
- Wenn der Aufenthaltsort deiner Eltern unbekannt ist oder sie rechtlich oder tatsächlich gehindert sind, im Inland Unterhalt zu leisten.
- Wenn du Vollwaise bist.
- Wenn du die Voraussetzungen für eine elternunabhängige Förderung zwar nicht erfüllst, deine Eltern aber nicht mehr unterhaltspflichtig sind und ohne BAföG deine Ausbildung gefährdet wäre.
BAföG für ein Studium/ Praktikum im Ausland ist ebenfalls möglich.
Wenn Sie Beratungsbedarf haben bzw. BAföG beantragen möchten, wenden Sie sich bitte an das entsprechende Studierendenwerk.
Weitere Informationen zum BAföG finden Sie hier. www.bafoeg-rechner.de
Eine Möglichkeit der Studienfinanzierung besteht in der Ausübung eines Nebenjobs. Bei der Jobwahl sollten Sie darauf achten, dass sich Ihr Nebenjob zeitlich mit Ihrem Studium vereinbaren lässt. Idealerweise ist Ihr Nebenjob inhaltlich möglichst nah an Ihr Studium angelehnt. Als geringfügig entlohnte Dauerbeschäftigung sind die sogenannten Minijobs begünstigt (Achtung: BAföG-Zuverdienst-Grenzen beachten). Ferienjobs sind bis zu zwei Monate/ 50 Tage pro Jahr begünstigt.
Stipendien kommen nicht nur für Hochbegabte infrage. Neben der Begabung überzeugen auch andere Voraussetzungen wie z.B. gesellschaftliches Engagement. Stipendiengeber sind bspw. Kirchen, Parteien, Firmen und Gewerkschaften. Es gibt aber auch studienfachbezogene oder ortsbezogene Stipendiengeber.
Für Studierende mit bestandener Zwischenprüfung gibt es die Möglichkeit der Förderung durch einen Bildungskredit. Der Bildungskredit ist unabhängig vom BAföG und kann beim Bundesverwaltungsamt beantragt werden. Er beträgt bis zu 300 €/ mtl. für maximal 24 Monate. Weiterführende Informationen zum Thema Bildungskredit finden Sie hier.
Einige Kreditinstitute wie die KfW-Förderbank, die Deutsche Bank, die Commerzbank und die Deutsche Kreditbank (DKB) bieten bundesweit Studienkredite an. Darüber hinaus gibt es weitere Kreditinstitute, die regional Studierendendarlehen anbieten. Der Zinssatz variiert. Bitte prüfen Sie die Angebote genau. Unterstützung erhalten Sie dabei von den Studierendenwerken.
Viele Studierendenwerke bieten auch Überbrückungsdarlehen für Notfälle an (z.B. www.daka-nrw.de oder die Darlehenskasse der Bayerischen Studentenwerke). Meist werden für ein Darlehen Bürgschaften verlangt.
Für Studierende mit besonderem Bedarf wie bspw. Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit oder Studierende mit Kind gibt es weitere Finanzierungsalternativen. Ansprechpartner sind hier die Sozialberatungsstellen der Studentenwerke. Bei weiteren Fragen zum Thema „Studienfinanzierung“ wenden Sie sich gerne an die Studierendenwerke.