Bewerbungsprozess

Wie bewerbe ich mich für ein Studium?


Seit Jahren schon sind Studienplätze in einigen Fächern knapp. Der Zugang unterliegt daher besonderen Regeln. In den meisten Fällen kann man sich direkt bei den Hochschulen bewerben. Alle Informationen zu Auswahlverfahren, Bewerbungsfristen und Vorlesungszeiten sind hochschul- bzw. studiengangspezifisch. Weiterführende Informationen hierzu finden Sie unter studieren-in-rlp.de.

Ein Kalender liegt auf einem Schreibtisch. Daneben steht eine Tasse Kaffee.

Sie haben ihre Studienwahl schon getroffen und möchten sich direkt an mehreren Hochschulen bewerben? Hier finden Sie weitere Tipps und zu den formalen Bewerbungs- und Einschreibungsvoraussetzungen.

Es kann durchaus sinnvoll sein, sich für mehrere zulassungsbeschränkte Studiengänge ggf. an der gleichen Hochschule zu bewerben. Bei zulassungsfreien Studiengängen ist das nicht notwendig, da die Bewerbung für einen solchen Studiengang auch gleichzeitig die Einschreibung in diesen Studiengang zusichert.
Darüber hinaus ist es auch möglich, ein Doppelstudium zu absolvieren, d.h. sich für zwei verschiedene Studiengänge einzuschreiben und parallel zwei Abschlüsse anzustreben. Die Belastungen eines solchen Studiums sind allerdings groß und sollten vorab bedacht und beispielsweise in Beratungsgesprächen geklärt werden.

Der Zeitpunkt der Studienplatzzusage oder -absage ist von Hochschule zu Hochschule und auch von Studiengang zu Studiengang verschieden.

Studierende, die ihr Studium nicht fortsetzen möchten oder beendet haben, werden in der Regel automatisch (von Amts wegen) zum Ende des Semesters exmatrikuliert, wenn z.B. keine Rückmeldung durch Zahlung des Sozialbeitrags mehr vorgenommen wird.
Eine Exmatrikulation während des Semesters kann persönlich oder durch eine bevollmächtigte Stellvertreterin bzw. einen bevollmächtigten Stellvertreter beantragt werden. Dabei kann der Zeitpunkt der Exmatrikulation bestimmt werden. Der Antrag auf Exmatrikulation gilt als zum Ende des Semesters gestellt, wenn kein anderer Zeitpunkt angegeben wurde. Eine rückwirkende Exmatrikulation ist nicht möglich.

„NC” steht als Abkürzung für „Numerus clausus” und bezeichnet die Zulassungs- bzw. Aufnahmebeschränkung der Studiengänge. Diese zulassungsbeschränkten oder auch NC-Fächer verfügen nur über eine begrenzte Anzahl von Studienplätzen. Ist die Zahl der Bewerber größer als die Anzahl der Studienplätze, findet ein Auswahlverfahren gemäß den Bestimmungen der Studienplatzvergabeverordnung statt. In einem zulassungsbeschränkten Studiengang erhält man einen Studienplatz, wenn man die Voraussetzungen erfüllt und sich form- und fristgerecht beworben hat.
Erfüllt man die Zugangsbeschränkungen nicht, so kann man sich in eine Warteliste eintragen lassen. In Abhängigkeit von der Leistung (meist die Abiturnote) und der Eignung (bspw. zusätzliche Zulassungsprüfungen) wird hier ein Rang vergeben. Jedes Wartesemester verbessert sich diese Position auf der Warteliste um einen gewissen Prozentsatz, sodass man nach einiger Zeit zum gewünschten Studium zugelassen wird. Eine weitere Chance, auf der Warteliste eine bessere Position zu bekommen und so früher zugelassen zu werden besteht beispielsweise dann, wenn andere Anwärter auf der Warteliste oder bereits zugelassene abspringen und die Übrigen so nachrücken.