Anerkennung und Anrechnung von Leistungen

Werden meine Leistungen anerkannt?

 

Sofern das von Ihnen gewählte Studium fachlich an Ihre beruflichen Vorerfahrungen, Kenntnisse und Qualifikationen anschließt, können Sie diese unter bestimmten Bedingungen für Ihr Studium anerkennen lassen. Das rheinland-pfälzische Hochschulgesetz eröffnet Ihnen die Möglichkeit, außerhalb des Hochschulbereichs erworbene gleichwertige Kenntnisse und Qualifikationen bis maximal zur Hälfte des Umfangs des Hochschulstudiums anerkennen zu lassen (HochSchG RLP § 25,3).

 

Anerkennung von Vorleistungen

 

Durch eine Anerkennung reduziert sich für Sie die Arbeitsbelastung im Studium. Je nach Umfang und thematischer Ausrichtung der anerkannten Vorleistungen kann sich auch die Studiendauer verkürzen. Es lohnt sich also für Sie, sich über die Anerkennungsmöglichkeiten zu informieren. Die Überprüfung der Gleichwertigkeit Ihrer Kenntnisse und Qualifikationen liegt in der Verantwortung der jeweiligen Hochschule, an der Sie studieren möchten. Die zugrundeliegenden Verfahren und Kriterien sind in den Prüfungsordnungen der Studiengänge festgelegt. In der Anerkennungspraxis wird zwischen pauschalen und individuellen Anerkennungsverfahren unterschieden.

 

Abschlussbezogene Aquivalenzprüfung

 

Bei pauschalen Anerkennungsverfahren ist die Gleichwertigkeit von Kenntnissen und Qualifikationen, die im Rahmen von Aus- und Weiterbildungen anderer Bildungsträger in Form von Zertifikaten oder Abschlusszeugnissen erworben wurden, von den Hochschulen schon unabhängig vom Einzelfall durch eine abschlussbezogene Äquivalenzprüfung festgestellt worden. Wenn Sie entsprechende Zertifikate und Abschlusszeugnisse vorlegen können, erfolgt eine Anerkennung ohne erneute individuelle Gleichwertigkeitsprüfung.

 

Individuelle Anerkennungsverfahren

 

Bei individuellen Anerkennungsverfahren werden Ihre Kenntnisse und Qualifikationen aus der beruflichen Bildung oder der beruflichen Praxis im Rahmen einer Einzelfallprüfung von der Hochschule beurteilt und ggf. für das Studium anerkannt.

Grundlage der Beurteilung im Rahmen von individuellen Anerkennungsverfahren sind Portfolios, also (meist elektronische) Mappen, in denen Antragstellerinnen und Antragsteller ihre bisher erworbenen Zertifikate, Zeugnisse und Bescheinigungen sammeln. Portfolios bieten darüber hinaus die Möglichkeit, die Bezüge der eigenen Bildungs- und Lernerfahrungen, seien sie formal oder informell erworben, zum gewählten Studienfach und dessen Inhalten darzustellen und den eigenen Bildungsweg zu reflektieren. Hier erfahren Sie mehr zum Thema E-Portfolio und wie Sie bei Ihrem Prozess des Sammelns, Strukturierens und Reflektierens am besten vorgehen.